Fragen und Antworten zu Sportwagen mieten in München
Hier finden Sie die meisten Antworten auf die gängisten Fragen für unsere Sportwagen Vermietung. Falls Sie Ihre Antworten hier nicht finden können Sie uns jederzeit anrufen ( 089 – 328 907 62 ) oder eine Mail schicken unter info@kt-power-rental.de.
Wie kann ich ein Fahrzeug mieten?
- Über das Anfrageformular auf der Website
- Per E-Mail an info@kt-power-rental.de
- Telefonisch unter 089 – 328 907 62
- Erst nach unserer schriftlichen Bestätigung durch uns wird die Buchung abschließend auch verbindlich. Wir verweisen in dem Zusammenhang auf unsere AGB (Pkt. A)
An welchen Standorten in München und Umgebung erfolgt aktuell die Übergabe / Rückgabe unserer Fahrzeuge?
Eine Abholung bzw. Rückgabe erfolgt in der Regel immer am gleichen Standort. Derzeit bieten wir für Übergaben/Rücknahmen folgende Standorte an:
- 81241 München-Pasing (kostenfreie Zustellung)
- 82131 Gauting
Motorräder werden aktuell nur zur Abholung in Gauting angeboten. Die Anmietung unser Motorräder ist saisonal von März bis Oktober möglich und auch witterungsabhängig. Individuelle Zustellungen sind nach vorheriger Rücksprache gegen Aufpreis möglich.
Wie wird die Kaution und der Mietpreis bezahlt?
- Die vereinbarte Fahrzeugmiete plus die dazugehörige Kaution sind spätestens bei der Fahrzeugübergabe zu begleichen.
- Die Bezahlung des Mietpreises ist über Kreditkarte (Visa, Mastercard, Apple Pay, Google Pay), EC-Karte oder Vorabüberweisung möglich. Bei Vorabüberweisung muss das Geld mindestens 24 Stunden vor Fahrzeugübergabe bei uns auf dem Konto sein. Die Kaution wird über Kreditkarte reserviert.
- Infos zu Kaution
Wann wird die Kaution wieder ausbezahlt?
- Die Kaution wird in der Regel direkt nach der schadensfreien Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter oder dessen Bevollmächtigte ausgezahlt. Mit der Bezahlung der Kaution durch Vorabüberweisung kann die Erstattung des Betrages auf dem Konto zwei bis drei Arbeitstage in Anspruch nehmen (je nach Bank).
- Bei schweren Schäden wird die Kaution zunächst komplett einbehalten, bis die Schadensursache und die Schadenshöhe geklärt ist. Nach Bedarf und je nach Schwere der Beschädigung wird unter Umständen ein Gutachter hinzugezogen.
Was ist eine Selbstbeteiligung / Haftungsreduzierung im Schadenfall?
- Eine Selbstbeteiligung wird nur im Schadensfall für den Kunden fällig. Diese Selbstbeteiligung ist bereits haftungsreduziert und liegt je nach Fahrzeug zwischen 4.000€ und 9.000€.
- Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, welcher für Unfälle und Schäden am Fahrzeug für den Kunden höchstens pro Schaden fällig werden kann.
- Bei vorsätzlichen oder leichtsinnigen Schäden können die Kosten die angegebene Selbstbeteiligung / Haftungsreduzierung übersteigen. Wir verweisen hier auch auf unsere AGB (Pkt. D und E).
Ab welchem Alter darf ich einen Sportwagen mieten?
Das Mindestalter bei den Autos ist 22 Jahre und bei den Motorrädern 25 Jahre.
Welche Voraussetzungen brauche ich um ein Fahrzeug zu mieten?
- Sie müssen das Mindestalter von 22 bzw. 25 Jahren erreicht haben.
- Bei Fahrzeugübergabe muss ein in Deutschland gültiger Führerschein, sowie Personalausweiss oder Reisepass vorgezeigt werden.
- Die Bezahlung des Mietpreises zzgl. der Kaution muss bei Übergabe erfolgen. Entweder über Kreditkarte, EC-Karte oder Vorabüberweisung.
Wann muss ich meine Miete bezahlen?
- Die Miete (Kaution zzgl. gebuchter Mietpreis) sind bis spätestens bei der Übergabe des Fahrzeuges zu bezahlen
- Bei Vorabüberweisung muss der Gesamtbetrag bis spätestens 24 Stunden vor gebuchtem Mietantritt bei uns auf dem Konto sein. Ansonsten behalten wir uns vor, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren. Wir verweisen hierzu auch auf unsere AGB (Pkt. C und H)
In welchen Ländern darf ich mit dem gemieteten Fahrzeug fahren?
Unsere Fahrzeuge dürfen nur innerhalb von Deutschland bewegt werden.
Wie kurzfristig kann ich ein Fahrzeug mieten?
- Das hängt stark von unser Auslastung ab. Damit eine sichere Buchung gewährleistet ist, raten wir Ihnen dazu frühzeitig zu buchen. Gerade dann wenn das Fahrzeug zu einem Wunschtermin (z.B. besonderer Anlass) verfügbar sein soll.
- Sollten Sie einen spontanen Buchungswunsch haben, dann können Sie uns gerne unter 089 – 328 907 62 anrufen und wir finden eine für Sie passende Lösung.
- Bitte beachten Sie das unsere Motorräder saisonal zugelassen sind und nur im Zeitraum von März bis Oktober gebucht werden können.
Was bedeutet Tages- oder Wochenendmiete?
- Bei der Tagesmiete buchen Sie das Fahrzeug für 24 Stunden. Abholung und Rückgabe erfolgen innerhalb des gebuchten Zeitfensters von 24 Stunden.
- Bei der Wochenendmiete können Sie das Fahrzeug in einem Zeitfenster von Samstag 9.00 Uhr bis Montag 11.00 Uhr nutzen. Innerhalb dieses Zeitraum können Sie Ihre Abholung und Rückgabe individuell gestalten. Das heisst die Wochenendmiete kann bis zu 50 Stunden betragen oder Sie entscheiden das flexibel.
- Längere Mieten oder individuelle Mietzeiträume beantworten wir Ihnen sehr gerne telefonisch oder per E-Mail.
Wenn Sie sonstige Fragen zu Sportwagen mieten haben?
Gerne stehen wir Ihnen während unser Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail für Fragen zur Verfügung. In Notfällen sind wir 24 Stunden und 365 Tage im Jahr unter 089 – 328 907 62 oder per E-Mail erreichbar.
Wie sind die regulären Öffnungszeiten?
Wir sind Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Wochenende von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr für Sie da. Fahrzeugübergaben und Fahrzeugrücknahmen können je nach Buchungsvereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten stattfinden.
Wird mir der Sportwagen vor Fahrtantritt erklärt?
Bei allen unseren Fahrzeugen erhalten Sie bei der der Übernahme eine 10-15 minütige Einweisung.
Sehr gerne stehen wir Ihnen auch während der Mietzeit für weitere Rückfragen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Welche Maßnahmen sind bei einem Unfall zu tun?
Zunächst einmal gilt es Ruhe zu bewahren und falls erforderlich die Unfallstelle abzusichern, sowie die vorhandenen Warnwesten anzulegen.
Als nächstes muss der Vermieter sofort telefonisch unter 089 – 328 907 62 und die Polizei unter 110 informiert werden.
Abschließend müssen so viele Informationen wie möglich über den Unfallgegner (sofern vorhanden), Zeugen (sofern vorhanden), den Schadenhergang und Fotos gesammelt werden. Dazu verweisen wir hier auch auf unsere AGB (Pkt. D Abs. 2 und E Abs. 3).