Fragen zu Elektroautos mieten in München und Antworten

Hier finden Sie die meisten Antworten auf die gängigsten Fragen für unsere E-Auto Vermietung. Falls Ihre Fragen zu Elektroautos mieten hier nicht beantwortet werden, können Sie uns jederzeit anrufen ( 089 – 328 907 62 ) oder eine Mail schicken unter info@kt-power-rental.de.


Wie kann ich ein E-Auto mieten?


An welchen Standorten in München und Umgebung erfolgt aktuell die Übergabe / Rückgabe unserer Fahrzeuge?

Eine Abholung bzw. Rückgabe erfolgt in der Regel immer am gleichen Standort. Derzeit bieten wir für Übergaben/Rücknahmen folgenden Standort an:

82194 Gröbenzell

Anfahrtsbeschreibung zur Abholstation in Gröbenzell


Wie wird die Kaution und der Mietpreis bezahlt?


Wann wird die Kaution wieder ausbezahlt?


Was ist eine Selbstbeteiligung?


Ab welchem Alter darf ich einen Sportwagen mieten?

Das Mindestalter bei unseren Autos ist zwischen 20 und 22 Jahren. Sie müssen bei Anmietung zwei Jahre im Besitz des entsprechenden Führerscheins sein.


Welche Voraussetzungen brauche ich um ein Fahrzeug zu mieten?


Wann muss ich meine Miete bezahlen?


In welchen Ländern darf ich mit dem gemieteten Fahrzeug fahren?

Unsere Fahrzeuge dürfen nur innerhalb von Deutschland bewegt werden. Andere Länder auf Anfrage.


Wie kurzfristig kann ich ein Fahrzeug mieten?


Was bedeutet Tagesmiete ?


Wenn Sie sonstige Fragen zu Elektroautos mieten haben?

Gerne stehen wir Ihnen während unser Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail für Fragen zur Verfügung. In Notfällen sind wir 24 Stunden und 365 Tage im Jahr unter 089 – 328 907 62 oder per E-Mail erreichbar.


Wie sind die regulären Öffnungszeiten?

Wir sind Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr für Sie da. Fahrzeugübergaben und Fahrzeugrücknahmen können je nach Buchungsvereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten stattfinden.


Wird mir das E-Auto vor Fahrtantritt erklärt?

Bei allen unseren Fahrzeugen erhalten Sie bei der der Übernahme eine 10-15 minütige Einweisung.
Sehr gerne stehen wir Ihnen auch während der Mietzeit für weitere Rückfragen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.


Welche Maßnahmen sind bei einem Unfall zu beachten?

Zunächst einmal gilt es Ruhe zu bewahren und falls erforderlich die Unfallstelle abzusichern, sowie die vorhandenen Warnwesten anzulegen.
Als nächstes muss der Vermieter sofort telefonisch unter 089 – 328 907 62 und die Polizei unter 110 informiert werden.
Abschließend müssen so viele Informationen wie möglich über den Unfallgegner (sofern vorhanden), Zeugen (sofern vorhanden), den Schadenhergang und Fotos gesammelt werden. Dazu verweisen wir hier auch auf unsere AGB (Pkt. D Abs. 2 und E Abs. 3).